Versicherungen - Sicherheit für den Handwerksbetrieb

02.12.2022

Vom Hacker-Angriff bis zum Hochwasser: Manche Ereignisse können einen Betrieb in die Knie zwingen, so unwahrscheinlich sie auch erscheinen. Nicht jedes Risiko kann und muss abgesichert werden. Ein Risiko-Check am besten zusammen ...

 

... mit dem Versicherungsmakler bringt Klarheit. Acht Versicherungen für Handwerksbetriebe halten Experten für existenziell, zum Teil natürlich abhängig von der konkreten Situation. Für jeden Betrieb unerlässlich ist demnach eine Betriebshaftpflichtversicherung. Neben Sachschäden deckt sie auch Personen- und Vermögensschäden ab, die Mitarbeitende bei Dritten anrichten. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem betrieblichen Risiko. Je höher mögliche Schäden bei Kunden denkbar sind, desto höher sollte die Absicherung sein. Auch Geschäftsgebäude und Geschäftsinhalt sind Werte, die es abzusichern gilt. Beim Gebäude müssen Handwerker nur aktiv werden, wenn es ihnen tatsächlich selbst gehört. Ansonsten ist der Eigentümer zuständig. Anders sieht es bei Warenbeständen, Maschinen oder Rohstoffen aus, die im Gebäude gelagert werden. Werden sie durch Feuer oder Wasser beschädigt, greift die Geschäftsinhaltsversicherung. Wer aber kommt dafür auf, wenn durch schwerwiegende Schäden der Geschäftsbetrieb vorübergehend eingestellt werden muss? Dafür benötigt der Handwerker eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel laufende Kosten wie Gehälter und Miete, wenn nicht gearbeitet werden kann. 

Was noch wichtig ist 

Unter bestimmten Umständen muss ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen werden. Ein typisches Beispiel wäre eine Metzgerei, die aufgrund von Salmonellen-Befall für einige Wochen schließen muss. Dann gleicht die Betriebsschließungsversicherung den entgangenen Umsatz aus. Damit sie greift, muss allerdings die Ursache in einem Katalog festgelegter Krankheitserreger vermerkt sein. Angeordnete Lockdowns aufgrund von Pandemien zählen nicht als Begründung. Zu den wichtigen Versicherungen für Handwerksbetriebe zählen zudem die Cyberversicherung, da auch Handwerker inzwischen zu den Opfern von Internetkriminellen zählen, eine gewerbliche Kfz-Versicherung sowie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Juristische Streitigkeiten können mit ehemaligen Angestellten, Kunden, Zulieferern oder Vermietern auftreten und schnell sehr teuer werden. Achtung: Auf den Einschluss von Vertragsrechtsschutz achten, da der nicht immer automatisch eingeschlossen ist. 

 

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de 

Kontakt

Liebling Versicherungsmakler AG
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545

E-Mail: doe@liebling.de

Neuigkeiten